Busbeförderung
Beantragung von Busfahrkarten
Die Schüler und Schülerinnen deren Schulweg unter 2 km beträgt fallen nicht unter die Beförderungspflicht laut §2 Abs. 2 Punkt 1 der bayerischen Schülerbeförderungsverordnung. Das bedeutet, dass für diese Kinder die Beförderung selbst bezahlt werden muss, wenn sie mit dem Bus zur Schule fahren wollen. Die Gebühr beträgt 33,00 € für einfache Fahrt (Hin- ODER Rückfahrt) und 66,00 € für Hin- UND Rückfahrt und wird vom Markt Arnstorf nach Ausstellung der Schulbuskarte abgebucht. Hierfür muss beim Markt Arnstorf ein Antrag auf freiwillige Schülerbeförderung gestellt werden. Dieser ist beim Ansprechpartner Herr Hufnagel, Zimmer Nr. 103 (nur vormittags 08:00 bis 12:00 Uhr im Haus) zu erhalten. Alternativ ist der Antrag auch auf www.arnstorf.de unter dem Pfad „Rathaus und Politik“->“Ämter und Einrichtungen“->“Hauptverwaltung“-> “Kindergarten und Schulen“ mit dem zugehörigen SEPA Lastschriftmandat zu finden.
Für Schüler und Schülerinnen deren Schulweg 2-3 km beträgt besteht die Beförderungspflicht laut §2 Abs. 2 Punkt 1 der bayerischen Schülerbeförderungsverordnung. Das heißt diese Schüler und Schülerinnen bekommen eine kostenfreie Schulbuskarte vom Markt Arnstorf ausgestellt. Diese ist genauso beim Markt Arnstorf zu beantragen wie die Busfahrkarte für die Schüler deren Schulweg unter 2 km beträgt. Bei Eingang des Antrags wird die Entfernung vom Wohnort zur Schule geprüft und somit festgestellt ob die Busfahrkarte kostenpflichtig ist oder nicht.
Damit, dass alle Grundschüler bis 3 km Schulweg eine Busfahrkarte beantragen müssen, ist gewährleistet, dass die Kontrolle der Fahrkarten richtig erfolgen kann.
Antrag auf freiwillige Beförderung
Sepa-Lastschrift Busbeförderung
Fahrplan Mückenhausen
